Massentierhaltung

Geplanter Schweinestall in Meilsen wird nicht gebaut!

Stand 16.7.2014

Feature über den geplanten Schweinstall im Stuvenwald
(wg) Am 16.7.2014 strahlte Deutschlandradio Kultur ein Feature über den geplanten Bau des Beckerschen Schweinestalls im Stuvenwald aus. Hier der Link zum Beitrag…….

copyright: Deutschlandfunk Kulturschweine_dlf

Die Reaktionen auf den Beitrag waren sehr unterschiedlich. Mitglieder der „Interessengemeinschaft zum Erhalt des Landschaftsschutzgebiets Stuvenwald“ fühlten sich als „Wutbüger“ denunziert und widersprachen auch der Vermutung, dass sie nach dem St. Florian-Prinzip gehandelt haben: „Schweinestall, ja, aber bitte nicht vor meiner Nase“. Richtig ist, dass die BI-Mitglieder sich von Anfang an dafür eingesetzt haben, dass ein großer Schweinestall auch an anderer Stelle nicht gebaut werden soll. Die bis heute erfolgreiche Verhinderung des Stalls fand aber auch andere Resonanz.
Buchholzer Bürger outen sich auf facebook
So postete der Buchholzer Gastronom Jan Philip S. den Rundfunkbeitrag auf seiner facebook-Seite mit dem Text: „Nehmt euch die Zeit und hört mal genau hin was da passiert ist…. Ein Rentner-Ehepaar zieht auf das Land und stellt sich dann total gegen die LANDwirtschaft. Ohne Worte…“ Die auf dieses Posting abgegebenen Kommentare des aus Buchholz stammenden und in Osnabrück tätigen Rechtsanwalts Dr. Eberhard F. zielen in Fäkalsprache und beleidigender Form auf die Mitglieder der Initiative ab. Es ist ganz klar zu erkennen, dass er damit das besagte Rentner-Ehepaar meint. Der Ausdruck dieses Postings liegt vor und es wird überlegt wie damit umgegangen wird. Eventuelle strafrechtliche Schritte sind nicht auszuschließen.

Für die Betroffenen ist es eine schlimme Sache. Aber sie zeigt deutlich, welche Einstellung zur Massentierhaltung bei einigen Bürgern noch vorhanden ist. Für den Gastronomen, der durch sein Posting die Kommentare ausgelöst hat, ist dies besonders peinlich, zumal sich die Bürgerinitiative in seinem Gasthof öfter getroffen hat, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sind die Mitglieder der Bürgerinitiative sicher, dass alle Pläne bei den Beteiligten im Raum geblieben sind?

Jedenfalls ist es gut nun Namen und Gesichter zu kennen, um hier nicht vermeintlich „guten Freunden“ auf den Leim zu gehen. Der Runde Tisch wird die Mitglieder der Bürgerinitiative jedenfalls weiterhin darin unterstützen einen Massentierstall oder Ähnliches im Landschaftsschutzgebiet Stuvenwald zu verhindern.

Stand 28.3.2014:

Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Schweinestall wurde vom Landkreis Harburg verweigert. Die Stadt Buchholz trägt das vorläufige Aus für den Schweinemaststall im Landschaftsschutzgebiet Stuvenwald mit. So die Aussagen von Bürgermeister Wilfried Geiger und Baudezernentin Doris Grondke.
Die Verwaltung wartet jetzt die Entscheidung der Familie Becker ab, ob sie gegen die Absage juristisch vorgehen will oder den Bauantrag zurückzieht. Solange werden seitens der Stadt Buchholz keine Aktivitäten entfaltet.
Ob Landwirt Becker Klage einreicht steht noch nicht fest. Insgesamt erstmal ein Erfolg für die BI. Vielleicht

Stand 27.2.2014:

Wie die Harburger Rundschau (Regionale Beilage des Hamburger Abendblatt) in der heutigen Ausgabe vom 27.2.2014 berichtet, wird der Schweinestall in Meilsen nun doch nicht gebaut. Grund dafür ist eine negative Stellungnahme des Landkreises sowie die Einschaltung des Niedersächsischen Umweltministeriums. Damit wird der einzigartige Charakter des Landschaftsschutzgebietes Stuvenwald gewürdigt. Ein Sieg für die Bürgerinitiative, ein herber Rückschlag für den Landwirt Stefan Becker, der sich nun um die Zukunft seines Betriebes Sorgen macht. Ein etwaiger Alternativstandort kommt wohl auch nicht infrage, weil auch dieser in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Bleibt zu hoffen, dass dieser Fall ein Zeichen für andere Landwirte ist sich nicht der Massentierhaltung zu verschreiben. Vielleicht sollten die Meilsener Bürger nun mit überlegen welche sinnvollen Alternativen es für Landwirt Becker gibt. Es ist ein Gewinn für alle, wenn weiterhin ortsnahe Landwirtschaft betrieben wird. Dieses Ergebnis darf nicht dazu führen, dass das Höfesterben weiter geht. Wenn sich die Agrarindustrie die Flächen unter den Nagel reisst – Thema: Landgrabbing – dann wird sich der Bau agrarindustrieller Anlagen nicht mehr vermeiden lassen. Hier der Artikel aus der Harburger Rundschau:schweinestall

Stand 23.1.2014:

Die Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative IGEL hat inerhalb weniger Wochen die 3000-er Grenze längst überschritten. Es hat Pressegespräche  (z.B. Hamburger Abendblatt ) gegeben und alle warten auf den von Bürgermeister Geiger am 6.12.2103 versprochenen Info-Termin für die Anwohner und Bürger. Angekündigt war das für die Vorweihnachtszeit, aber bisher gibt es nur Hinweise, wann der Termin nun stattfinden soll. Der zunächst durch den aum schwebende Termin 20.1.14 wurde mittlerweile vom Rathaus wieder zurückgenommen. Der Runde Tisch Buchholz, dem die Teilnahme an diesem Gespräch vom Bürgermeister zugesichert worden war, hat bisher keine Einladung erhalten. Der Bürgermeister hat aber zugesichert, dass wir informiert werden. Am 18.1.14 demonsdtrierten über 120 Bürger (eigene Zählung) in der Buchholzer Innenstadt gegen die Tierfabrik in Meilsen (s. Fotogalerie)

Der Verwaltungsausschuss wird sich am 13.2.14 mit dem Thema befassen. Vorher soll die Informationsveranstaltung für die Bürger stattfinden – bisher noch kein Termin. Das wird alles ganz schön eng…

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Homepage der „Interessengemeinschaft zum Erhalt des Landschaftsschutzgebietes Stuvenwald“ (IGEL) mit Untersdchriftensammlung gegen die Schweinemastanlage in Meilsen unter dem Motto „www.stinkender-stuvenwald.de“

http://www.stinkender-stuvenwald.de/helfen-sie-uns.php

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http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hormone103.html

Bericht vom 7.1.14 über Hormoneinsatz in der Schweinemast: Einsatz von Pharmaka aus ökonomischen, nicht medizinischen Gründen – das geht gar nicht!

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Hier soll der Stall gebaut werden – mitten auf dem Feld:

 

Nebenan sowie in der Ortschaft Meilsen gibt es bereits mehrere Schweinemastanlagen, direkt am Stuvenwald einen offenen und kaum gesicherten Gülle-Teich. Nicht zu sehen: die Erdgas-Pipeline NEL, die quer unter dem als Bauplatz vorgesehenen Feld verläuft.

Schweinemast in Buchholz-Meilsen

Im Landschaftsschutzgebiet Stuvenwald will ein Bauer aus Meilsen eine Schweinemastanlage bauen. Über 1000 Schweine sollen dort gemästet werden. Für solche landwirtschaftlichen Anlagen gibt es auch in Außenbereichen, wo es keinen Bebauungsplan gibt, privilegierte Möglichkeiten. Wenn einige Mindestbedingungen erfüllt sind, kann dem Bauvorhaben formal wenig entgegengesetzt werden: so soll die Hälfte des in der Anlage verfüttertern Materials von dem bäuerlichen Betrieb selbst produziert werden – das ist angeblich der Fall.

Der Buchholzer Stadtrat hat auf die öffentlichen Proteste reagiert und die Entscheidung in das Jahr 2014 verschoben. Bis dahin soll eine Informationsveranstaltung durchgeführt werden, auf der die Verwaltung den Betroffenen erläutert, welchen Entscheidungsspielraum es gibt und welche Optionen offen stehen, welche nicht. Unklar ist, wer als Betroffener gilt: nur wer direkt an der Wenzendorfer Straße in Meilsen wohnt? Alle Steinbecker? Es geht doch alle Buchholzer an! Landschaftsschutz ist nicht allein für Anwohner von Bedeutung. Dem Runden Tisch wurde die Teilnahme an der Veranstaltung zugestanden (Aussage Bürgermeister Geiger auf der Ratssitzung am 06.12.2013).

Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die am direktesten Betroffenen aus Steinbeck zusammengeschlossen haben. Sie sammeln Unterschriften gegen den Stall (Bio-Markt ALECO, Hamburger Straße – auf dem Info-Stand des Runden Tisches). Nähere Informationen über den Runden Tisch.  Es gibt keine Errichtung einer Massentierhaltung in Buchholz (wo auch immer) ohne erhebliche Proteste aus der Bevölkerung. Wie schon 2009 in Itzenbüttel (Schweinemastanlage) und 2010 in Sprötze (Hühnermastfabrik) werden wir verdeutlichen, dass wir in Buchholz und drumherum keine industrielle Tierquälerei dulden wollen. In Ahlhorn bei Bremen wurde vor wenigen Wochen in einer Bürgerbefragung der Bau einer Großschlachterei abgelehnt. Die Bevölkerung will keine Qualzucht mehr. Dafür steht auch der Runde Tisch Natur-, Umwelt- und Tierschutz in Buchholz

Unterschriftenlisten zum Ausdrucken:

Unterschriftenliste Maststall Meilsen

Wer sich über mögliche Schritte gegen Agrarfabriken informieren möchte: Die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ hat die Rechtslage auf 12 Seiten skizziert :

AbL-Bauernhöfe-statt-Agrarindustrie-Tipps-für-den-Widerstand-gegen-Agrarfabriken-Stand-25-10-2013

(Text und Fotos: -ie, Stand 27.11.2013)

e-mail-Anfrage an die Kreisverwaltung Kreis Harburg in Winsen am 29.11.2013 sowie Antwort der Verwaltung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Runden Tisches Natur-, Umwelt- und Tierschutz Buchholz bitte ich um Aufklärung nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz zu folgenden Fragen:

– welche Abwägungen zwischen Risiken und landwirtschaftlicher Privilegierung hat der Kreis als bewilligende Stelle bezüglich des Bauvorhabens in Buchholz-Meilsen durchgeführt?
– Ist der Antragsteller in der Lage, mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb die Hälfte der in der Mastanlage einzusetzenden Futtermenge selbst zu produzieren? Wenn diese Frage nicht geprüft wurde, warum wurde darauf verzichtet?
– Aus welchem Grund führt die erhebliche Störung, die ein derartiger Betrieb im Landschaftsschutzgebiet bedeutet, nicht zur Ablehnung des Vorhabens?

Das Landschaftsschutzgebiet Stuvenwald stellt für Buchholz ein bedeutsames Erholungsgebiet dar. Diese Funktion wird durch eine Mastanlage mit über 1000 Schweinen erheblich beeinträchtigt. Einen Bedarf für diese Produktionsstätte gibt es nicht, derzeit werden 30% aller in Deutschland gemästeten Schweine in Niedersachsen gehalten, das ist eine massive Ungleichverteilung, die wir in unserer Region nicht hinnehmen wollen. Wir sprechen uns generell gegen Massentierhaltung aus – umso interessanter ist es für uns, ob sich Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung in diesen Fragen bewusst sind und diese auch wahrnehmen.

Wir bitten um Beantwortung der Fragen innerhalb des festgelegten Zeitraums von vier Wochen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. I. Engelmann

Antwort der Verwaltung:

Sehr geehrter Herr Engelmann,

für Ihr Interesse am Genehmigungsverfahren zu dem in Meilsen geplanten Maststall möchte ich mich zunächst einmal bedanken. Da die Stadt Buchholz für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig ist, wurde Ihre Mail an mich weitergeleitet.

Ihre Fragen möchte ich folgendermaßen beantworten:

– welche Abwägungen zwischen Risiken und landwirtschaftlicher Privilegierung hat der Kreis als bewilligende Stelle bezüglich des Bauvorhabens in Buchholz-Meilsen durchgeführt?

Zuständig für das Baugenehmigungsverfahren ist – wie erwähnt – die Stadt Buchholz. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Nach Prüfung der Bauvorlagen und Beteiligung der zuständigen Fachbehörden stellt sich die Situation allerdings so dar, dass dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen und es gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben zulässig ist. So bestehen z.B. auch aus der Sicht der Immissionsschutzbehörde aufgrund der relativ großen Abstände zur nächstgelegenen Bebauung sowie zum Wald keine Bedenken.

Für ein zulässiges Vorhaben besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Die Baugenehmigungsbehörde hat in diesem Fall keinen Ermessens- oder gar Abwägungsspielraum.

– Ist der Antragsteller in der Lage, mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb die Hälfte der in der Mastanlage einzusetzenden Futtermenge selbst zu produzieren? Wenn diese Frage nicht geprüft wurde, warum wurde darauf verzichtet?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (landwirtschaftlicher Betrieb). Der Antragsteller ist in der Lage, einen Anteil von mindestens 50% der Futtermenge selbst zu produzieren.

– Aus welchem Grund führt die erhebliche Störung, die ein derartiger Betrieb im Landschaftsschutzgebiet bedeutet, nicht zur Ablehnung des Vorhabens?

Antwort von Herrn Gumz (Lankreis Harburg, Abt. Naturschutz und Landschaftspflege):

Als privilegiertes Vorhaben ist auch die Errichtung eines Schweinemaststalls im LSG möglich. Insbesondere im großen Schutzgebiet Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald mit einer Verordnung die aufgrund ihres Alters einen geringeren Regelungsansatz hat und damit größere Spielräume aufweist, ist eine Ablehnung nur möglich, wenn das Landschaftsbild durch das Vorhaben verunstaltet wird. Dies ist hier, auch aufgrund der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht der Fall.

Mit freundlichem Gruß

Volker Hellert

Stadt Buchholz in der Nordheide